Wissen ist wichtig – aber die richtigen Menschen zur richtigen Zeit zu treffen, macht den Unterschied.

Diese Buchvorstellung bringt nicht nur zwei erfahrene Anwälte mit ihrem wertvollen Wissen zusammen, sondern vor allem Menschen, die sich bewusst mit Gesundheit, Eigenverantwortung und rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Ein Abend, an dem Austausch, Begegnung und neue Verbindungen im Vordergrund stehen.

Die Autoren

Ort:

Datum und Zeit:

RA Dr. Michael-Paul Parusel
( Anwälte für Aufklärung )
8076 Vasoldsberg
Landgasthaus Riedisser
8.5.2026 Beginn 15 Uhr
RA Dr. Roman Schiessler    

Anschließend findet eine Gesprächsrunde statt!

Das Gasthaus Riedisser ist ein Landgasthaus und für seine Topküche und eigenen landwirtschaftlichen Produkten bekannt! Ganztägig warme Küche! Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen und ein großes Netzwerktreffen bei gemütlichem Essen! Nutze die Chance, wertvolle Kontakte zu knüpfen und Dein Wissen zu vertiefen.

👉 Unbedingt vormerken – solche Begegnungen ergeben sich nicht jeden Tag!

Anmeldungen bitte bei Friederike, unter der Nummer 0664 54 13 239

RA Dr. Roman Schiessler

RA Dr. Michael-Paul Parusel

🗣️ Stimme aus der Praxis

„In der Corona-Angelegenheit macht es keinen Sinn, fortlaufend naturwissenschaftlich bereits hinlänglich geklärte Fakten dauernd zu wiederholen. Wir alle wissen, daß Masken nichts bringen, daß die Genspritzenagenda kriminell war und ist und daß auch die Spitalsauslastung einen Rückschluß auf eine Pandemie niemals zuließ usw.“

„Wir müssen uns daher auf eine politische und rechtliche und hier insbesondere auf eine verfassungsrechtliche Diskussion konzentrieren. Die Verfassung muß in einer Reihe von Punkten neu justiert werden.“

„Den Präsidenten, den Vizepräsidenten, sechs weitere Mitglieder und drei Ersatzmitglieder ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung; diese Mitglieder und Ersatzmitglieder sind aus dem Kreis der Richter, Verwaltungsbeamten und Professoren eines rechtswissenschaftlichen Faches an einer Universität zu entnehmen.“

„Allein aus dieser Bestimmung sieht man eindeutig, daß sich der Staat im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit selbst kontrolliert und so sehen dann auch die Entscheidungen aus.“

— RA Dr. Roman Schiessler